Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist nicht einfach zu überblicken. Die gesetzliche Erbfolge führt gelegentlich zu Ergebnissen, die unvorteilhaft oder nicht im Interesse der Familie sind. Ohne Testament hat beispielsweise ein nichtehelicher Lebenspartner keine Ansprüche oder Rechte nach den erbrechtlichen Vorschriften, egal wie lange die Lebensgemeinschaft zuvor bestanden hat. Auch erbt ein Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig nicht mehr als drei Viertel des Nachlasses, wenn noch ein Geschwisterteil oder ein Neffe des Erblassers lebt. Ein gut durchdachtes Testament stellt daher sicher,
- dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt,
- Familienbeziehungen nicht durch Erbstreitereien belastet werden,
- die steuerlichen Folgen ebenfalls gut gestaltet sind.
Die Hinterlegung eines privatschriftlichen Testaments beim Nachlassgericht und Registrierung beim zentralen Testamentsregister gewährleistet, dass der Wille des Erblasser aufgefunden und umgesetzt wird.
Der Tod eines nahen Angehörigen bringt außerordentliche emotionale Belastungen mit sich. Zugleich fallen viele organisatorische Aufgaben und leider auch zusätzlich belastende, bürokratische Umstände an. In rechtlichen Fragen stehe ich Ihnen als Angehörigen helfend und beratend zur Seite. Ich übernehme die Korrespondenz mit dem Nachlassgericht und gegebenfalls mit dem Finanzamt, ermittle die entstehenden Kosten (Gericht, eventuell Notar, Grundbuchamt) und unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Sollte ein erbrechtlicher Rechtsstreit unvermeidbar sein, vertrete ich Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen.