Kosten

Kosten

Ersteinschätzung

Für 190 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer gebe ich Ihnen nach Schilderung Ihres Anliegens eine erste Einschätzung:

Ist die Beauftragung eines Anwaltes in Ihrem Fall sinnvoll? 
Welche Ansprüche haben Sie?
Wie sind Ihre Erfolgsaussichten?
Welche Kosten können für Sie entstehen?

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das entsprechende Rechtsgebiet und die Beratung und/oder Vertretung abdeckt, dann übernimmt diese die Anwalts- und Gerichtskosten. Deckungsanfragen übernehme ich auf Wunsch gerne für Sie.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Neufassung zum 01.08.2013)

Im Zivil- und Arbeitsrecht sind die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom Streitwert abhängig. In besonderen Fällen schließe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, nach der dann eine Abrechnung der angefallenen Zeiten erfolgt.

Steuerberatervergütungsverordnung (Neufassung zum 20.12.2012)

Ein Teil der Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gelten nach § 35 RVG auch für Rechtsanwälte entsprechend, wenn diese bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Hilfe leisten.

Streitwert

Die Höhe des Honorars, welches ein Anwalt mindestens berechnen muss, richtet sich nach dem Streitwert. Hierbei handelt sich um den Wert, um den sich beide Parteien streiten.

Wer trägt die Kosten? / Ausnahmen

Bei einem Rechtsstreit trägt die unterlegene Partei die Kosten. Wenn beide Parteien zu jeweils 50 % Erfolg haben, zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst. Für das arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz gilt hingegen, dass jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen muss. Eine weitere Ausnahme: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur Schadensersatz leisten und beispielsweise Schmerzensgeld zahlen, sondern auch die Kosten für die Vertretung durch den Rechtsanwalt übernehmen.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, kann Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Der Antrag wird bewilligt, wenn der Rechtsstreit nicht von vorne herein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.