Kosten

Kosten

Ersteinschätzung

Für 190 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer gebe ich Ihnen nach Schilderung Ihres Anliegens eine erste Einschätzung:

Ist die Beauftragung eines Anwaltes in Ihrem Fall sinnvoll? 
Welche Ansprüche haben Sie?
Wie sind Ihre Erfolgsaussichten?
Welche Kosten können für Sie entstehen?

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das entsprechende Rechtsgebiet und die Beratung und/oder Vertretung abdeckt, dann übernimmt diese die Anwalts- und Gerichtskosten. Deckungsanfragen übernehme ich auf Wunsch gerne für Sie.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Inkrafttreten der letzten Änderung 13.10.2023)

Im Zivil- und Arbeitsrecht sind die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom Streitwert abhängig. In besonderen Fällen schließe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, nach der dann eine Abrechnung der angefallenen Zeiten erfolgt.

Steuerberatervergütungsverordnung (Inkrafttreten der letzten Änderung 01.07.2020)

Ein Teil der Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gelten nach § 35 RVG auch für Rechtsanwälte entsprechend, wenn diese bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Hilfe leisten.

Streitwert

Die Höhe des Honorars, welches ein Anwalt mindestens berechnen muss, richtet sich nach dem Streitwert. Hierbei handelt sich um den Wert, um den sich beide Parteien streiten.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, kann Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Der Antrag wird bewilligt, wenn der Rechtsstreit nicht von vorne herein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.