Nachfolgeberatung
Als Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht kann ich Sie gezielt sowohl in erbrechtlichen Fragen als auch in den damit betroffenen steuerlichen Themen begleiten, wenn Sie ausreichend zu Lebzeiten vorsorgen wollen.
Zudem kann durch eine zeitnahe Beratung nach dem Tod noch Weichen gestellt werden, um eine ungünstige Erbfolge zu korrigieren.
Unternehmensnachfolge
Krankheit, Unfall oder Tod sind selten vorhersehbar und können jederzeit auch plötzlich eintreten.
Um sich selbst als Unternehmer, sein eigenes Vermächtnis und auch die Hinterbliebenen zu schützen, muss der Unternehmer für den Ernstfall vorsorgen.
Wer zu spät mit einer entsprechenden Vorsorge beginnt, gefährdet sein eigenes Lebenswerk und bringt andere in Bedrängnis.
Die Vorteile der frühen Nachfolgeorganisation:
- Schutz des Unternehmen
- Fortführung des Unternehmens durch geeignete/n Nachfolger
- Steuerliche Optimierung und Vermeidung hoher Belastung mit Erbschaftsteuer
- Vermeidung ungewollter steuerlicher Konsequenzen (Aufdeckung stiller Reserven)
- Vermeidung eines belastenden Betriebsklimas
- Rettung vor einer Schuldenfalle für die Hinterbliebenen
Stirbt ein Unternehmer, sollten die Hinterbliebenen trotz der emotionalen Belastung sich sehr zeitnah nach dem Tod beraten lassen. Durch entsprechende Steuerung innerhalb einer 6-wöchigen Frist kann eine ungünstige Erbfolge repariert werden.


Nachfolge bei Privatvermögen
Eine gezielte Nachfolgeberatung – und planung zu Lebzeiten schützt Ihre Familie und Ihr Privatvermögen.
Folgende Ziele können bei folgerichtigen Schritten erreicht werden:
- Erhalt des Familienfriedens
- Vermeidung von Zersplitterung des Vermögens
- Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen
- Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
- Ausschöpfung von steuerlichen Freibeträgen
- Steuerliche Optimierung im Erbfall
- Vermeidung von behördlichen Mehraufwand im Falle eines unvorhergesehenen Umstandes zu Lebzeiten