Grundstücksrecht
Übertragung von Grundstücken
Bei Übertragung von Grundstücken oder Anteilen daran können sich ungewollte steuerliche Folgen ergeben.
Wenn Sie vermeiden wollen, dass z.B. Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer in ungeahnten Höhen entsteht, lassen Sie sich vor der Unterschrift im Notariat steuerlich beraten.
In folgenden beispielhaften Konstellationen schützt eine steuerliche Beratung:
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft mit Grundstücken im Nachlass
- Auseinandersetzung von Grundstücksgemeinschaften nach einer Trennung einer Partnerschaft oder von Eheleuten
- Erwerb eines Grundstück durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Verkauf von Grundstücken innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb
- Verkauf mehrerer Grundstücke
- Überlassung/Vermietung von Privatgrundstücken zur gewerblichen Nutzung


Steuerliche Bewertung von Grundstücken
Für Zwecke der Schenkung- und Erbschaftsteuer gelten für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken besondere Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz.
Gern bin ich Ihnen behilflich bei der Ermittlung dieses steuerlichen Grundstückswertes – sowohl bei einer gezielten Vorsorgeberatung zu Lebzeiten als auch im Erbfall.